Latex_to_go von Alexander Creite ist lizenziert unter einer Creative Commons Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International Lizenz (CC BY-NC-SA 4.0)
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SumatraPDF
https://github.com/sumatrapdfreader/sumatrapdf/blob/3.1.1rel/AUTHORS
"Most code under src is licensed as GPL v3 (see COPYING) with the main
exception of code in src/utils and src/mui which has a BSD license
(see COPYING.BSD). Due to mupdf/COPYING, section 13 of the AGPL v3
applies to SumatraPDF as well."

Texshell
http://www.projectory.de/texshell/description.html
"GPL license, sourcecode available. 
The texshell keeps all its files is its own directory (even the ini file). No extra DLLs that mess up your system. 
Syntax highlighting for TeX commands. 
External programs freely definable. "

Texstudio
http://texstudio.sourceforge.net/
die Datei texstudio-2.12.8-win-portable-qt5.zip herunterladen.
"TeXstudio runs on Windows, Unix/Linux, BSD and Mac OS X. It is licensed under the GPL v2. Being open source, you are free to use and to modify it as you like.
Maintainer:
Benito van der Zander 
benito [?? symbol] benibela.de (please mention ""texstudio"" in the subject, if you write a mail)
http://www.benibela.de/
TeXstudio Authors:
Benito van der Zander, Jan Sundermeyer, Daniel Braun, Tim Hoffmann"

Texlive
https://tug.org/texlive/
TeX Live has been developed since 1996 by collaboration between the TeX user groups. TeX Live was originally perpetrated by Sebastian Rahtz. Present miscreants include Akira Kakuto, Karl Berry, Luigi Scarso, Mojca Miklavec, Norbert Preining, Reinhard Kotucha, Siep Kroonenberg, and a cast of thousands. 
In general, you may redistribute TeX Live, with or without modification, for profit or not, according to the usual free software tenets.
https://tug.org/texlive/copying.html

Lizenztext fr Latex_to_go -Nicht kommerziell-Share Alike 4.0 International (CC BY-NC-SA 4.0)
Creative Commons Namensnennung-Nicht kommerziell-Share Alike 4.0 International Public License
Durch die Ausbung der lizenzierten Rechte (wie unten definiert) erklren Sie sich rechtsverbindlich mit den Bedingungen dieser Creative Commons Namensnennung  Nicht kommerziell  Share Alike 4.0 International Public License (Public License) einverstanden. Soweit die vorliegende Public License als Lizenzvertrag anzusehen ist, gewhrt Ihnen der Lizenzgeber die in der Public License genannten lizenzierten Rechte im Gegenzug dafr, dass Sie die Lizenzbedingungen akzeptieren, und gewhrt Ihnen die entsprechenden Rechte in Hinblick auf Vorteile, die der Lizenzgeber durch das Verfgbarmachen des lizenzierten Materials unter diesen Bedingungen hat.
Abschnitt 1  Definitionen
Abgewandeltes Material bezeichnet Material, welches durch Urheberrechte oder hnliche Rechte geschtzt ist und vom lizenzierten Material abgeleitet ist oder darauf aufbaut und in welchem das lizenzierte Material bersetzt, verndert, umarrangiert, umgestaltet oder anderweitig modifiziert in einer Weise enthalten ist, die aufgrund des Urheberrechts oder hnlicher Rechte des Lizenzgebers eine Zustimmung erfordert. Im Sinne der vorliegenden Public License entsteht immer abgewandeltes Material, wenn das lizenzierte Material ein Musikwerk, eine Darbietung oder eine Tonaufnahme ist und zur Vertonung von Bewegtbildern verwendet wird.
Abwandlungslizenz bezeichnet die Lizenz, die Sie in Bezug auf Ihr Urheberrecht oder hnliche Rechte an Ihren Beitrgen zum abgewandelten Material in bereinstimmng mit den Bedingungen der vorliegenden Public License erteilen.
BY-NC-SA-kompatible Lizenz bezeichnet eine unter creativecommons.org/compatiblelicenses genannte Lizenz, die Creative Commons als der vorliegenden Public License im Wesentlichen gleichwertig anerkannt hat.
Urheberrecht und hnliche Rechte bezeichnet das Urheberrecht und/oder hnliche, dem Urheberrecht eng verwandte Rechte, einschlielich insbesondere des Rechts des ausbenden Knstlers, des Rechts zur Sendung, zur Tonaufnahme und des Sui-generis-Datenbankrechts, unabhngig davon, wie diese Rechte genannt oder kategorisiert werden. Im Sinne der vorliegenden Public License werden die in Abschnitt 2(b)(1)-(2) aufgefhrten Rechte nicht als Urheberrecht und hnliche Rechte angesehen.
Wirksame technische Schutzmanahmen bezeichnet solche Manahmen, die gem gesetzlichen Regelungen auf der Basis des Artikels 11 des WIPO Copyright Treaty vom 20. Dezember 1996 und/oder hnlicher internationaler Vereinbarungen ohne entsprechende Erlaubnis nicht umgangen werden drfen.
Ausnahmen und Beschrnkungen bezeichnet Fair Use, Fair Dealing und/oder jegliche andere Ausnahme oder Beschrnkung des Urheberrechts oder hnlicher Rechte, die auf Ihre Nutzung des lizenzierten Materials Anwendung findet.
Lizenzelemente bezeichnet die Lizenzeigenschaften, die in der Bezeichnung einer Creative Commons Public License aufgefhrt werden. Die Lizenzelemente der vorliegenden Public License sind Namensnennung, Nicht kommerziell und Share Alike.
Lizenziertes Material bezeichnet das Werk der Literatur oder Kunst, die Datenbank oder das sonstige Material, welches der Lizenzgeber unter die vorliegende Public License gestellt hat.
Lizenzierte Rechte bezeichnet die Ihnen unter den Bedingungen der vorliegenden Public License gewhrten Rechte, welche auf solche Urheberrechte und hnlichen Rechte beschrnkt sind, die Ihre Nutzung des lizenzierten Materials betreffen und die der Lizenzgeber zu lizenzieren berechtigt ist.
Lizenzgeber bezeichnet die natrliche(n) oder juristische(n) Person(en), die unter der vorliegenden Public License Rechte gewhrt (oder gewhren).
Nicht kommerziell meint nicht vorrangig auf einen geschftlichen Vorteil oder eine geldwerte Vergtung gerichtet. Der Austausch von lizenziertem Material gegen anderes unter Urheberrecht oder hnlichen Rechten geschtztes Material durch digitales File-Sharing oder hnliche Mittel ist nicht kommerziell im Sinne der vorliegenden Public License, sofern in Verbindung damit keine geldwerte Vergtung erfolgt.
Weitergabe meint, Material der ffentlichkeit bereitzustellen durch beliebige Mittel oder Verfahren, die gem der lizenzierten Rechte Zustimmung erfordern, wie zum Beispiel Vervielfltigung, ffentliche Vorfhrung, ffentliche Darbietung, Vertrieb, Verbreitung, Wiedergabe oder bernahme und ffentliche Zugnglichmachung bzw. Verfgbarmachung in solcher Weise, dass Mitglieder der ffentlichkeit auf das Material von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zugreifen knnen.
Sui-generis Datenbankrechte bezeichnet Rechte, die keine Urheberrechte sind, sondern gegrndet sind auf die Richtlinie 96/9/EG des Europischen Parlaments und des Rates vom 11. Mrz 1996 ber den rechtlichen Schutz von Datenbanken in der jeweils gltigen Fassung bzw. deren Nachfolgeregelungen, sowie andere im Wesentlichen funktionsgleiche Rechte anderswo auf der Welt.
Sie bezeichnet die natrliche oder juristische Person, die von lizenzierten Rechten unter der vorliegenden Public License Gebrauch macht. Ihr bzw. Ihre hat die entsprechende Bedeutung.
Abschnitt 2  Umfang
Lizenzgewhrung 
Unter den Bedingungen der vorliegenden Public License gewhrt der Lizenzgeber Ihnen eine weltweite, vergtungsfreie, nicht unterlizenzierbare, nicht-ausschlieliche, unwiderrufliche Lizenz zur Ausbung der lizenzierten Rechte am lizenzierten Material, um: 
das lizenzierte Material ganz oder in Teilen zu vervielfltigen und weiterzugeben, jedoch nur fr nicht kommerzielle Zwecke; und
abgewandeltes Material zu erstellen, zu vervielfltigen und weiterzugeben, jedoch nur fr nicht kommerzielle Zwecke.
Ausnahmen und Beschrnkungen. Es sei klargestellt, dass, wo immer gesetzliche Ausnahmen und Beschrnkungen auf Ihre Nutzung Anwendung finden, die vorliegende Public License nicht anwendbar ist und Sie insoweit ihre Bedingungen nicht einhalten mssen.
Laufzeit. Die Laufzeit der vorliegenden Public License wird in Abschnitt 6(a) geregelt.
Medien und Formate; Gestattung technischer Modifikationen. Der Lizenzgeber erlaubt Ihnen, die lizenzierten Rechte in allen bekannten und zuknftig entstehenden Medien und Formaten auszuben und die dafr notwendigen technischen Modifikationen vorzunehmen. Der Lizenzgeber verzichtet auf jegliche und/oder versichert die Nichtausbung jeglicher Rechte und Befugnisse, Ihnen zu verbieten, technische Modifikationen vorzunehmen, die notwendig sind, um die lizenzierten Rechte ausben zu knnen, einschlielich solcher, die zur Umgehung wirksamer technischer Schutzmanahmen erforderlich sind. Im Sinne der vorliegenden Public License entsteht kein abgewandeltes Material, soweit lediglich Modifikationen vorgenommen werden, die nach diesem Abschnitt 2(a)(4) zulssig sind.
Nachfolgende Empfnger 
Angebot des Lizenzgebers  Lizenziertes Material. Jeder Empfnger des lizenzierten Materials erhlt automatisch ein Angebot des Lizenzgebers, die lizenzierten Rechte unter den Bedingungen der vorliegenden Public License auzuben.
Zustzliches Angebot des Lizenzgebers  Abgewandeltes Material. Jeder, der abgewandeltes Material von Ihnen erhlt, erhlt automatisch vom Lizenzgeber ein Angebot, die lizenzierten Rechte am abgewandelten Material unter den Bedingungen der durch Sie vergebenen Abwandlungslizenz auszuben.
Keine Beschrnkungen fr nachfolgende Empfnger. Sie drfen keine zustzlichen oder abweichenden Bedingungen fordern oder das lizenzierte Material mit solchen belegen oder darauf wirksame technische Manahmen anwenden, sofern dadurch die Ausbung der lizenzierten Rechte durch Empfnger des lizenzierten Materials eingeschrnkt wird.
Inhaltliche Indifferenz. Die vorliegende Public License begrndet nicht die Erlaubnis, zu behaupten oder den Eindruck zu erwecken, dass Sie oder Ihre Nutzung des lizenzierten Materials mit dem Lizenzgeber oder den Zuschreibungsempfngern gem Abschnitt 3(a)(1)(A)(i) in Verbindung stehen oder durch ihn gefrdert, gutgeheien oder offiziell anerkannt werden.
Sonstige Rechte
Urheberpersnlichkeitsrechte, wie etwa zum Schutz vor Werkentstellungen, werden durch die vorliegende Public License ebenso wenig mitlizenziert wie das Recht auf Privatheit, auf Datenschutz und/oder hnliche Persnlichkeitsrechte; gleichwohl verzichtet der Lizenzgeber auf derlei Rechte bzw. ihre Durchsetzung, soweit dies fr Ihre Ausbung der lizenzierten Rechte erforderlich und mglich ist, jedoch nicht darber hinaus.
Patent- und Kennzeichenrechte werden durch die vorliegende Public License nicht lizenziert.
Soweit wie mglich verzichtet der Lizenzgeber auf Vergtung durch Sie fr die Ausbung der lizenzierten Rechte, sowohl direkt als auch durch eine Verwertungsgesellschaft unter welchem freiwilligen oder abdingbaren gesetzlichen oder Pflichtlizenzmechanismus auch immer eingezogen. In allen brigen Fllen behlt sich der Lizenzgeber ausdrcklich jedes Recht vor, Vergtungen zu fordern, einschlielich fr Nutzungen des lizenzierten Materials fr andere als nicht kommerzielle Zwecke.
Abschnitt 3  Lizenzbedingungen
Ihre Ausbung der lizenzierten Rechte unterliegt ausdrcklich folgenden Bedingungen.
Namensnennung
Wenn Sie das lizenzierte Material weitergeben (auch in vernderter Form), mssen Sie:
die folgenden Angaben beibehalten, soweit sie vom Lizenzgeber dem lizenzierten Material beigefgt wurden: 
die Bezeichnung der/des Ersteller(s) des lizenzierten Materials und anderer, die fr eine Namensnennung vorgesehen sind (auch durch Pseudonym, falls angegeben), in jeder durch den Lizenzgeber verlangten Form, die angemessen ist;
einen Copyright-Vermerk;
einen Hinweis auf die vorliegende Public License; 
einen Hinweis auf den Haftungsausschluss;
soweit vernnftigerweise praktikabel einen URI oder Hyperlink zum lizenzierten Material;
angeben, ob Sie das lizenzierte Material verndert haben, und alle vorherigen nderungsangaben beibehalten; und
angeben, dass das lizenzierte Material unter der vorliegenden Public License steht, und deren Text oder URI oder einen Hyperlink darauf beifgen.
Sie drfen die Bedingungen des Abschnitts 3(a)(1) in jeder angemessenen Form erfllen, je nach Medium, Mittel und Kontext in bzw. mit dem Sie das lizenzierte Material weitergeben. Es kann zum Beispiel angemessen sein, die Bedingungen durch Angabe eines URI oder Hyperlinks auf eine Quelle zu erfllen, die die erforderlichen Informationen enthlt.
Falls der Lizenzgeber es verlangt, mssen Sie die gem Abschnitt 3(a)(1)(A) erforderlichen Informationen entfernen, soweit dies vernnftigerweise praktikabel ist.
Share Alike 
Zustzlich zu den Bedingungen in Abschnitt 3(a) gelten die folgenden Bedingungen, falls Sie abgewandeltes Material weitergeben, welches Sie selbst erstellt haben.
Die Abwandlungslizenz, die Sie vergeben, muss eine Creative-Commons-Lizenz der vorliegenden oder einer spteren Version mit den gleichen Lizenzelementen oder eine BY-NC-SA-kompatible Lizenz sein.
Sie mssen den Text oder einen URI oder Hyperlink auf die von Ihnen gewhlte Abwandlungslizenz beifgen. Diese Bedingung drfen Sie in jeder angemessenen Form erfllen, je nach Medium, Mittel und Kontext in bzw. mit dem Sie abgewandeltes Material weitergeben.
Sie drfen keine zustzlichen oder abweichenden Bedingungen anbieten oder das abgewandelte Material mit solchen belegen oder darauf wirksame technische Manahmen anwenden, sofern dadurch die Ausbung der Rechte am abgewandelten Material eingeschrnkt wird, die Sie unter der Abwandlungslizenz gewhren.
Abschnitt 4  Sui-generis-Datenbankrechte
Soweit die lizenzierten Rechte Sui-generis-Datenbankrechte beinhalten, die auf Ihre Nutzung des lizenzierten Materials Anwendung finden, gilt:
es sei klargestellt, dass Abschnitt 2(a)(1) Ihnen lediglich zu nicht kommerziellen Zwecken das Recht gewhrt, die gesamten Inhalte der Datenbank oder wesentliche Teile davon zu entnehmen, weiterzuverwenden, zu vervielfltigen und weiterzugeben;
sofern Sie alle Inhalte der Datenbank oder wesentliche Teile davon in eine Datenbank aufnehmen, an der Sie Sui-generis-Datenbankrechte haben, dann gilt die Datenbank, an der Sie Sui-generis-Datenbankrechte haben (aber nicht ihre einzelnen Inhalte) als abgewandeltes Material, insbesondere in Bezug auf Abschnitt 3(b); und
Sie mssen die Bedingungen des Abschnitts 3(a) einhalten, wenn sie alle Datenbankinhalte oder wesentliche Teile davon weitergeben.
Es sei ferner klargestellt, dass dieser Abschnitt 4 Ihre Verpflichtungen aus der vorliegenden Public License nur ergnzt und nicht ersetzt, soweit die lizenzierten Rechte andere Urheberrechte oder hnliche Rechte enthalten. 
Abschnitt 5  Gewhrleistungsausschluss und Haftungsbeschrnkung
Sofern der Lizenzgeber nicht separat anderes erklrt und so weit wie mglich, bietet der Lizenzgeber das lizenzierte Material so wie es ist und verfgbar ist an und sagt in Bezug auf das lizenzierte Material keine bestimmten Eigenschaften zu, weder ausdrcklich noch konkludent oder anderweitig, und schliet jegliche Gewhrleistung aus, einschlielich der gesetzlichen. Dies umfasst insbesondere das Freisein von Rechtsmngeln, Verkehrsfhigkeit, Eignung fr einen bestimmten Zweck, Wahrung der Rechte Dritter, Freisein von (auch verdeckten) Sachmngeln, Richtigkeit und das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Irrtmern, gleichviel ob sie bekannt, unbekannt oder erkennbar sind. Dort, wo Gewhrleistungsausschlsse ganz oder teilweise unzulssig sind, gilt der vorliegende Ausschluss mglicherweise fr Sie nicht.
Soweit wie mglich, haftet der Lizenzgeber Ihnen gegenber nach keinem rechtlichen Konstrukt (einschlielich insbesondere Fahrlssigkeit) oder anderweitig fr irgendwelche direkten, speziellen, indirekten, zuflligen, Folge-, Straf- exemplarischen oder anderen Verluste, Kosten, Aufwendungen oder Schden, die sich aus der vorliegenden Public License oder der Nutzung des lizenzierten Materials ergeben, selbst wenn der Lizenzgeber auf die Mglichkeit solcher Verluste, Kosten, Aufwendungen oder Schden hingewiesen wurde. Dort, wo Haftungsbeschrnkungen ganz oder teilweise unzulssig sind, gilt die vorliegende Beschrnkung mglicherweise fr Sie nicht.
Der Gewhrleistungsausschluss und die Haftungsbeschrnkung oben sollen so ausgelegt werden, dass sie soweit wie mglich einem absoluten Haftungs- und Gewhrleistungsausschluss nahe kommen.
Abschnitt 6  Laufzeit und Beendigung
Die vorliegende Public License gilt bis zum Ablauf der Schutzfrist des Urheberrechts und der hnlichen Rechte, die hiermit lizenziert werden. Gleichwohl erlschen Ihre Rechte aus dieser Public License automatisch, wenn Sie die Bestimmungen dieser Public License nicht einhalten.
Soweit Ihr Recht, das lizenzierte Material zu nutzen, gem Abschnitt 6(a) erloschen ist, lebt es wieder auf:
automatisch zu dem Zeitpunkt, an welchem die Verletzung abgestellt ist, sofern dies innerhalb von 30 Tagen seit Ihrer Kenntnis der Verletzung geschieht; oder
durch ausdrckliche Wiedereinsetzung durch den Lizenzgeber.
Es sei klargestellt, dass dieser Abschnitt 6(b) die Rechte des Lizenzgebers, Ausgleich fr Ihre Verletzung der vorliegenden Public License zu verlangen, nicht einschrnkt.
Es sei klargestellt, dass der Lizenzgeber das lizenzierte Material auch unter anderen Bedingungen anbieten oder den Vertrieb des lizenzierten Materials jederzeit einstellen darf; gleichwohl erlischt dadurch die vorliegende Public License nicht.
Die Abschnitte 1, 5, 6, 7 und 8 gelten auch nach Erlschen der vorliegenden Public License fort.
Abschnitt 7  Sonstige Bedingungen
Der Lizenzgeber ist nicht an durch Sie gestellte zustzliche oder abweichende Bedingungen gebunden, wenn diese nicht ausdrcklich vereinbart wurden.
Jedwede das lizenzierte Material betreffenden und hier nicht genannten Umstnde, Annahmen oder Vereinbarungen sind getrennt und unabhngig von den Bedingungen der vorliegenden Public License.
Abschnitt 8  Auslegung
Es sei klargestellt, dass die vorliegende Public License weder besagen noch dahingehend ausgelegt werden soll, dass sie solche Nutzungen des lizenzierten Materials verringert, begrenzt, einschrnkt oder mit Bedingungen belegt, die ohne eine Erlaubnis aus dieser Public License zulssig sind.
Soweit wie mglich soll, falls eine Klausel der vorliegenden Public License als nicht durchsetzbar anzusehen ist, diese Klausel automatisch im geringst erforderlichen Mae angepasst werden, um sie durchsetzbar zu machen. Falls die Klausel nicht anpassbar ist, soll sie von der vorliegenden Public License abgeschieden werden, ohne dass die Durchsetzbarkeit der verbleibenden Bedingungen tangiert wird.
Auf keine Bedingung der vorliegenden Public License wird verzichtet und kein Versto dagegen soll als hingenommen gelten, auer der Lizenzgeber hat sich damit ausdrcklich einverstanden erklrt.
Nichts in der vorliegenden Public License soll zu einer Beschrnkung oder Aufhebung von Privilegien und Immunitten fhren, die dem Lizenzgeber oder Ihnen insbesondere aufgrund rechtlicher Regelungen irgendeiner Rechtsordnung oder Rechtsposition zustehen, oder dahingehend interpretiert werden.