Aufgaben und Leistungen der Fachberatung Hören, Sprache und Sehen
Wer sind wir?
Die „Hör-, Seh- und Sprachheilberatung“ ist eine gemeinsame Leistung des Landessozialamtes mit dem örtlichen Gesundheitssamt.
Was sind unsere Aufgaben?
Unsere Aufgaben sind die
- die Durchführung von Sprechtagen in Gesundheitsämtern
- die Befürwortung der Frühförderung für Kinder mit Hörstörungen
- die Beratung und Fortbildung für Kooperationspartner:innen
- die Maßnahmenprüfung der teilstationären und stationären Sprachheilbehandlung
- die Empfehlung der Frühförderung für Kinder mit hochgradiger Sehbehinderung/Blindheit
- die Empfehlung und Koordination ergänzender Diagnostik sowie notwendige Rehabilitationsmaßnahmen für Kinder mit hochgradiger Sehbehinderung oder Blindheit
Was ist unser Ziel?
Früherkennung und zielgerichtete Unterstützung von Kindern.
Je früher unterstützt wird, umso nachhaltiger werden die positiven Effekte für die betroffenen Kinder sein.
Die Fachberatung im Überblick: