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Sekundarstufe I

Die Klassenräume der Sekundarstufe I sind für maximal 8 Schülerinnen und Schüler eingerichtet. Die Arbeitsplätze der Schülerinnen und Schüler werden entsprechend des Bedarfs individuell angepasst. Viele Schülerinnen und Schüler nutzen einen großen Bildschirm mit anzupassender Vergrößerungssoftware oder einer Sprachausgabe. Je nach Bedarf stehen Bildschirmlesegeräte zur Verfügung.
Klassenraum einer Klasse der Sekundarstufe I Bildrechte: LBZB
Klassenraum einer Klasse der Sekundarstufe I
Arbeitsplatz in der Sekundarstufe I - PC mit Braillezeile Bildrechte: LBZB
Arbeitsplatz in der Sekundarstufe I - PC mit Braillezeile
Arbeitsplatz in der Sekundarstufe I -- PC mit Braillezeile Bildrechte: LBZB
Arbeitsplatz in der Sekundarstufe I -- PC mit Braillezeile

Unterricht

Der Unterricht entspricht den Vorgaben nach dem Prinzip des Fachunterrichts und orientiert sich am Fächerkanon der Allgemeinen Schule. Die Fachlehrer sind für die Arbeit mit blinden und sehbeeinträchtigten Schülerinnen und Schülern speziell ausgebildet und stimmen die Arbeitsmaterialien genau auf deren Bedarfe im Unterricht ab.

Für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I steht die Arbeit mit dem PC im Mittelpunkt. In der Regel kommen die Schülerinnen und Schüler mit ersten PC-Kenntnissen in die 5. Klasse. In unserer Primarstufe wird das Arbeiten mit dem Computer ab Klasse 3 vermittelt. Fertigkeiten wie das Kennenlernen verschiedener Tastenkombinationen zur PC-Arbeit ohne Maus, die Nutzung der Sprachausgabe sowie der Vergrößerungssoftware wird innerhalb der Sekundarstufe I weiter ausgebaut und gefestigt. Dies erfolgt unterrichtsimmanent und zusätzlich in ergänzendem EDV-Unterricht.

Die Schülerinnen und Schüler arbeiten in der Regel in jahrgangsübergreifenden Klassen in ihrem individuellen Lerntempo, abhängig von ihrer persönlichen Lern- und Leistungsentwicklung. So sind beispielsweise vielfach die Klassen 9 und 10 in einer Lerngruppe zusammengefasst; die Inhalte werden auf die Schülerinnen und Schüler der jeweiligen Klassenstufen abgestimmt.


Beispiel für einen Stundenplan der Klasse 8:

Stundenplan der Sekundarstufe I – mit einem möglichen Förderangebot zu LPF (Lebenspraktische Fähigkeiten) und O&M (Orientierung und Mobilität) sowie einem Sprachförderangebot „Deutsch als Zweitsprache (DaZ)“.

Beispiel für einen Stundenplan   Bildrechte: LBZB
Beispiel für einen Stundenplan

Fördermaßnahmen und Diagnostik

  • Diagnostik und optisch-elektronische Hilfsmittelberatung - Überprüfung des Funktionalen Sehens, ergänzend zur medizinischen Sehüberprüfung
  • Begleitende Dienste: Therapeutische Maßnahmen (Orientierung und Mobilität (O&M), Lebenspraktische Fähigkeiten (LPF), Ergotherapie, Logopädie, Physiotherapie, Kunsttherapie, Psychosoziales Beratungsangebot) -[Link]
  • EDV – unterrichtsimmanenter Bestandteil und eigenständiges Fach
  • Bewegungsangebote (Schwimmen in Bädern der Umgebung sowie im hauseigenen Therapiebad, großes Sportzentrum mit verschiedenen Bewegungsbereichen, Trampolin- bzw. Airtrampraum, Fitnessraum, Kegelbahn mit Sprachausgabe und großem Außengelände mit taktil zu erfassender Tartanbahn)
  • DaZ – Deutsch als Zweitsprache


Freizeiten, Klassenfahrten, Tagesausflüge

In der Sekundarstufe I wird jährlich ein Angebot zu einer (sehr beliebten) Skifreizeit gemacht, die von Lehrerinnen und Lehrern des Sportbereichs organisiert wird. Klassenfahrten werden von den jeweiligen Klassenleitungen geplant. Vielfach werden Tagesausflüge gemacht, in deren Planung die Schülerinnen und Schüler einbezogen werden.


Praktika

Ab Klasse 8 ist die Teilnahme an einem Schulbetriebspraktikum vorgesehen. Das Praktikum umfasst in der Regel 14 Tage; das entspricht 2 x 5 Arbeitstagen. Möglich ist eine Organisation des Praktikums am Wohnort oder auch in Hannover und Umgebung. Die aktive Schülerbeteiligung zur Praktikumssuche wird vorausgesetzt, um einen möglichst realistischen Alltagsbezug zu fördern. Bei Bedarf unterstützt die Schule bei der Suche nach einer geeigneten Praktikumsstelle.

Individuelle Absprachen werden in einem Vertrag zum Praktikum getroffen und bewegen sich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. So sind bei Schülerpraktika vor allem das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) und das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) zu berücksichtigen. Das klassische Schülerbetriebspraktikum ist eine Schulveranstaltung.


Abschlüsse:

In der Sekundarstufe I sind folgende Abschlüsse möglich:

  • Klasse 9 - Abschluss der Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen
  • Klasse 9 - Hauptschulabschluss
  • Klasse 10 - Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss
  • Klasse 10 - Sekundarabschluss I - Realschulabschluss
  • Klasse 10 - Erweiterter Sekundarabschluss


Beratung in Klasse 9 und 10

Ab Klasse 9 können Schülerinnen und Schüler und Eltern eine Beratung zur weiteren Schullaufbahn bzw. zur Berufswahl in Anspruch nehmen:

  • interne Schullaufbahnberatung, Übergang von der Sekundarstufe I in die Sekundarstufe II
  • Berufsberatung durch die Bundesagentur für Arbeit
  • Beratung zu weiterführenden schulischen Angeboten
  • Beratung zur Aufnahme einer Ausbildung
  • Beratung und Unterstützung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe in Kooperation mit einer Partnerschule und unserem Mobilen Dienst
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