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Ausbildung zur Fachpraktikerin/ zum Fachpraktiker in der Hauswirtschaft

Fachpraktikerinnen und Fachpraktiker in der Hauswirtschaft arbeiten in einem interessanten und abwechslungsreichen Beruf. Die Ausbildungsinhalte sind breit gefächert und ermöglichen nach Abschluss der Ausbildung den Einsatz in ganz unterschiedlichen Bereichen. So können Fachpraktikerinnen und Fachpraktiker in der Hauswirtschaft in Großküchen, Wäschereien, Reinigungsfirmen und Privathaushalten einen Arbeitsplatz finden. Dort werden sie unter Anleitung arbeiten und sollten in der Lage sein, nach einer Einarbeitungszeit einfache Tätigkeiten selbstständig durchzuführen.

Ausbildungsdauer:

Die Dauer der Erstausbildung beträgt 3 Jahre. Eine Umschulung dauert 2 Jahre.

Zugangsvoraussetzungen:

Die Hauswirtschaft ist eines der wenigen Berufsfelder, in dem auch Jugendliche mit einer Behinderung bzw. einer Beeinträchtigung der Lernfähigkeit ausgebildet werden können. Die Ausbildung im Landesbildungszentrum für Blinde ist für Jugendliche und junge Erwachsene geeignet, die aufgrund einer Sehbehinderung nicht die reguläre Ausbildung zur Hauswirtschafterin oder zum Hauswirtschafter durchlaufen können.

Die Aufnahme der Ausbildung ist an folgende Bedingungen geknüpft

  • Bescheinigung der Ausbildungsfähigkeit und des besonderen pädagogischen Förderbedarfs durch die Agentur für Arbeit
  • Besuch einer Haupt- oder Förderschule
  • Interesse an hauswirtschaftlichen Tätigkeiten
  • Bereitschaft, Dienstleistungen für andere Menschen zu erbringen
  • Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Teamfähigkeit
  • Hand- und Fingergeschicklichkeit, keine Allergien und Hautkrankheiten, ausreichende körperliche Belastbarkeit

Ausbildungsinhalte:

  • Arbeitsschutz-, Unfallverhütungs-, Hygiene- und Umweltschutzvorschriften
  • Einkauf von Lebensmitteln
  • Lagerung und Konservierung von Lebensmitteln und Speisen
  • Speisenzubereitung nach den Grundsätzen gesunder Ernährung
  • Bewirtung von Gästen
  • Gestaltung von Räumen für besondere Anlässe
  • Reinigung und Pflege von Wohn- und Wirtschaftsräumen
  • Wäschereinigung und -pflege
  • Umgang mit hauswirtschaftlichen Maschinen und Geräten
  • Pflege von Zimmer- und Balkonpflanzen

Ausbildungsorganisation:

Die Ausbildung findet in Kleingruppen von bis zu 8 Personen statt. Ausbildungs- und Unterrichtsräume sind unter Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse Sehbehinderter eingerichtet und ausgestattet. Da die theoretische und praktische Ausbildung auf dem Gelände des Landesbildungszentrums für Blinde stattfinden, ist eine besonders enge und aufeinander abgestimmte Zusammenarbeit zwischen fachpraktischer und schulischer Ausbildung möglich.

Parallel zu den fachspezifischen Inhalten werden für jeden Auszubildenden individuelle Förderpläne erstellt, um bei Bedarf notwendige Hilfsangebote organisieren zu können.

Bei besonderen Veranstaltungen führen Auszubildende aus dem Bereich Hauswirtschaft die Cafeteria am Landesbildungszentrum für Blinde (z. B. Einschulung, Weihnachtsfeier, Tag der offenen Tür). Zu ihren Aufgaben gehören u. a. die Vorbereitung und Präsentation von Waren und die Unterstützung und Beratung von Kunden im Rahmen des normalen Geschäftsablaufes.

Betriebspraktika in Firmen und Einrichtungen im Großraum Hannover ergänzen die Ausbildung, um Erfahrungen im Berufsalltag sammeln zu können. Bei der Auswahl der Praktikumsplätze wird vom Ausbildungsteam auf mögliche spätere berufliche Perspektiven geachtet.

Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen:

Nach der Hälfte der Ausbildung findet eine Zwischenprüfung statt, um den Ausbildungsstand zu ermitteln und um zu erproben, auf welche Weise die Sehbehinderung bei der Abschlussprüfung berücksichtigt werden muss.

Für die Zulassung zur Abschlussprüfung müssen die Ausbildungszeit und die Zwischenprüfung absolviert und das Berichtsheft ordnungsmäßig geführt sein.

Beide Prüfungen werden von der Landwirtschaftskammer durchgeführt. Die Abschlussprüfung kann zweimal wiederholt werden.

Mit Abschluss der Ausbildung wird ein Hauptschulabschluss erworben.

Abschluss- und Berufsbezeichnung:

Die Abschlussbezeichnung lautet „Staatlich geprüfte Hauswirtschaftsfachpraktikerin" bzw. „Staatlich geprüfter Hauswirtschaftsfachpraktiker".

Perspektiven nach der Ausbildung:

Nach bestandener Abschlussprüfung gibt es für Fachpraktikerinnen und Fachpraktiker in der Hauswirtschaft ein vielfältiges Beschäftigungsangebot in hauswirtschaftlichen Großbetrieben oder in Privathaushalten. Sie können in Tagungsstätten, Alten- und Pflegeheimen, Krankenhäusern, Kantinen und Hotels arbeiten und werden dort meist in einzelnen Teilbereichen eingesetzt. In Abhängigkeit von der Art und Schwere der Behinderung wirken sie bei der Speisenzubereitung, der Haus- oder Textilpflege mit. Bei einer Beschäftigung in Privathaushalten müssen alle anfallenden hauswirtschaftlichen Tätigkeiten ausgeführt werden.

Als weiterführende Qualifizierung ist eine Fortbildung zur Hauswirtschafterin/zum Hauswirtschafter möglich.

Weitere Informationen zum Beruf „Fachpraktikerin/Fachpraktiker in der Hauswirtschaft" bietet die Arbeitsagentur.

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Frau Anja Scharnhorst

Koordinatorin der Beruflichen Bildung
Bleekstr. 22
30559 Hannover
Tel: 0511 5247-250

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