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Behinderungsbedingt erforderliche Grundausbildung (vorher BTG) am Landesbildungszentrum für Blinde Hannover

Diese Rehabilitationsmaßnahme richtet sich an Personen, deren Sehvermögen sich durch Krankheit oder Unfall so sehr reduziert hat, dass die Nutzung gewohnter Kulturtechniken (Lesen, Schreiben, Mobilität, lebenspraktische Fertigkeiten) nicht oder nur noch eingeschränkt möglich ist. Blinde, hochgradig sehbehinderte Menschen oder solche, deren Verlust des Sehvermögens unmittelbar bevorsteht, benötigen nach eingehender Beratung, Berufsfindung oder Arbeitserprobung in der Regel zuerst diese Form der Grundrehabilitation, um auf eine Anschluss- oder Umschulungsmaßnahme vorbereitet werden zu können. Ziel ist es, dass sie ihr Leben dabei wieder so selbstständig wie möglich organisieren können.

Durch das Erlernen von Blindentechniken können neue Berufs- und damit auch Lebens-perspektiven aufgebaut werden. Dabei werden Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt, die für ein selbstständiges Handeln am Arbeitsplatz, aber auch im privaten Bereich unerlässlich sind.

Der Beginn der Maßnahme ist jeweils zum Schuljahresanfang (i.d.R. August) oder im Ausnahmefall zum Halbjahr (Februar) möglich.

Die Inhalte der „Behinderungsbedingt erforderlichen Grundausbildung“ sind auf zwei Module aufgeteilt:

- Modul 1 (insgesamt bis zu max. 24 Stunden pro Woche, i.d.R. auf drei Tage verteilt) vermittelt den blindenspezifischen Zugang zu fachtheoretischen und -praktischen Inhalten aus dem Bereich der EDV (Word, Excel, Outlook, Internet). Weitere Inhalte sind die Vermittlung der Punktschrift, das Training der Orientierung und Mobilität (O&M), der Lebenspraktischen Fertigkeiten (LPF) und das Kennenlernen bzw. Erproben spezifischer Hilfsmittel. Teilnehmerorientiert werden die Stundenanteile individuell gewichtet.

- Modul 2 (bis zu max. 12 Unterrichtsstunden pro Woche) beinhaltet den Bereich der schulisch- bzw. beruflich ausgerichteten Fächer wie z.B. Deutsch, Mathematik, Englisch, Arbeit-Wirtschaft-Technik (AWL) und Politik/Sozialrecht. Hier wird an die individuellen schulischen Voraussetzungen der jeweiligen Teilnehmerin bzw. des jeweiligen Teilnehmers angeknüpft. Modul 2 ergänzt den Bereich der Blindentechniken und dient der „Auffrischung“ bzw. Vertiefung schulischer Kenntnisse im Hinblick auf eine berufliche Anschlussmaßnahme.

Modul 1 kann ohne Modul 2 besucht werden, Modul 2 nur in Kombination mit Modul 1. Bei Inanspruchnahme beider Module kann die Maßnahme bis zu 11 Monate dauern. Das Modul 1 allein kann, je nach individuellen Voraussetzungen der Teilnehmer oder der Teilnehmerin und je nach Fortschritten, die während der Maßnahme gemacht werden, in kürzerer Zeit abgeschlossen werden. Sechs Monate sollten dabei aber nicht unterschritten werden.

Möchten Sie noch mehr Informationen haben,
dann nehmen Sie doch bitte Kontakt mit uns auf:

Ihre Ansprechpartner sind:
Herr Zeisler, Fachbereichsleiter – (0511) 5247-108 - d.zeisler@ lbzb.de
Frau Scharnhorst, Koordinatorin - (0511) 5247-250 - a.scharnhorst@lbzb.de
Frau Pabst, Sekretariat - (0511) 5247-204 - Sabine.Pabst@LBZB-H.Niedersachsen.de

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Dirk Zeisler

Landesbildungszentrum für Blinde
Fachbereichsleiter
Bleekstr. 22
30559 Hannover
Tel: 0511 5247-108

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