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Förderschule Schwerpunkt Sehen (Blinde) und Geistige Entwicklung

In der Förderschule Schwerpunkt Sehen (Blinde) und Geistige Entwicklung werden Kinder und Jugendliche unterrichtet, die neben ihrer Sehschädigung in ihrer geistigen Entwicklung beeinträchtigt sind. Oftmals bestehen weitere, die gesamte Entwicklung beeinflussende Schädigungen, z. B. im körperlichen oder sprachlichen Bereich, die ein auf die jeweils individuellen Lernvoraussetzungen abgestimmtes Förderkonzept nötig machen.

Unterricht

Orientiert am Kerncurriculum für den Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung wird unter der besonderen Bedingung der Blindheit oder hochgradigen Sehbehinderung in einem ganzheitlichen Unterricht gearbeitet. Die Förderung der Schülerinnen und Schüler wird durch ein umfassendes therapeutisches Angebot ergänzt.

In weitestgehend altershomogenen Klassen werden jeweils vier bis sieben Kinder bzw. Jugendliche unterrichtet. Die Klassenteams bestehen aus einer Förderschullehrerin/einem Förderschullehrer mit dem Förderschwerpunkt Sehen sowie einer Sozialpädagogin.

Die Teams werden von Erzieherinnen und Erziehern, sowie von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unterstützt, die im Landesbildungszentrum für Blinde einen Bundesfreiwilligendienst (BFD) oder ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) ableisten.
Zur Zeit werden Schülerinnen und Schüler in 15 Klassen unterrichtet. Die Schülerinnen und Schülern besuchen die Schule als Tages– oder Internatsschüler.

Die Internatskinder leben während der Schulwochen in Internatsgruppen der Einrichtung.

Der Unterricht findet im Ganztagsbetrieb statt und beginnt täglich mit einem offenen Anfang zwischen 7:45 und 8:30 Uhr. Die Schülerinnen und Schüler erhalten ein Mittagessen aus der Küche der Einrichtung. Nach der Mittagspause werden klassenübergreifende Arbeitsgemeinschaften (z.B. Fußball, Fahrrad fahren, Musik, Tanzen, Psychomotorik) in enger Zusammenarbeit mit den Mitarbeitenden der Internate angeboten.

Der Unterricht endet um 14:30 Uhr bzw. freitags um 13:00 Uhr.

Interdisziplinäre Zusammenarbeit

Wichtig für die Förderung der Kinder und Jugendlichen mit Blindheit/hochgradiger Sehbeeinträchtigung und weiteren Unterstützungsbedarfen ist die Zusammenarbeit der verschiedenen Betreuungspersonen. Der Übergang von der Frühförderung in die Schule ist vorzubereiten und zu gestalten. Ebenso stellt das Verlassen der Schule nach Absolvieren der Schulpflicht ein besonderes Ereignis im Schulleben dar, das eine intensive Zusammenarbeit aller Beteiligten erfordert. Bei Kindern und Jugendlichen ist die tägliche Kooperation zwischen dem Internatspersonal und den Pädagoginnen und Pädagogen aus der Schule von großer Bedeutung. Die Elternbeteiligung hat dabei oberste Priorität.

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Herr Martin Baaske

Schulleiter
Bleekstr. 22
30559 Hannover
Tel: 0511 5247-206/ -270

www.lbzb.de

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