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Berufsausbildung zur Fachpraktikerin/zum Fachpraktiker für Bürokommunikation

Fachpraktikerinnen und Fachpraktiker für Bürokommunikation können in den Aufgabengebieten der Bürokommunikation oder -koordination, der Textverarbeitung sowie im bereichsbezogenen Personal- und Rechnungswesen oder in der Bearbeitung von Fachaufgaben einzelner Arbeitsbereiche in der öffentlichen Verwaltung, in allen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, der Industrie, des Handels, Verbänden etc. tätig sein. Die Ausbildung zur Fachpraktikerin/zum Fachpraktiker für Bürokommunikation bestimmt sich nach § 66 Berufsbildungsgesetz (BBiG) und orientiert sich am anerkannten Ausbildungsberuf Kauffrau/Kaufmann für Büromanagement.

Die Aufgabenschwerpunkte der Fachpraktikerin und des Fachpraktikers für Bürokommunikation bestehen aus kaufmännisch-verwaltenden Funktionen wie des internen Dienstes (z. B. Postbearbeitung und Ablagewesen) sowie Assistenz- und abteilungsbezogenen Sekretariatsarbeiten. Hierzu gehören u. a. folgende Aufgaben:

· die schriftliche Kommunikation, wie z. B. das Eingeben, Bearbeiten, Sichern und Übermitteln von Texten

· die Mitarbeit in der Personalverwaltung

· die Bearbeitung von Posteingang, Postverteilung, Postausgang

· die Aufbereitung statistischer Daten

· das Führen von Terminplänen, -kalendern und Urlaubsplänen

· die Rechnungserstellung, -prüfung, -bearbeitung

· das Bedienen von Bürokommunikationsgeräten

· die Informationsbeschaffung

· die Mitarbeit in der Materialverwaltung

Die überbetriebliche Ausbildung zur Fachpraktikerin/zum Fachpraktiker für Bürokommunikation am Landesbildungszentrum für Blinde wird durch eine Abschlussprüfung vor einem Prüfungsausschuss der Industrie- und Handelskammer (IHK) abgeschlossen. Im Rahmen der Ausbildung werden mehrwöchige Betriebspraktika zur Förderung der Praxisorientierung durchgeführt. Die Ausbildungszeit beträgt drei Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Verkürzung der Ausbildungszeit möglich.

Zu den spezifischen Anforderungen des Berufsbildes, gehören u. a.

· schreibtechnische Qualifikationen

· Umgang mit modernen Bürokommunikationstechniken

· sprachliche Kompetenz, Ausdrucksvermögen

· Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit

· Genauigkeit und Verantwortungsbewusstsein

· Mitarbeiter- und kundenorientiertes Verhalten

Im Rahmen der Berufsausbildung zur Fachpraktikerin/zum Fachpraktiker für Bürokommunikation kann der Europäische Computerführerschein (European Computer Driving Licence - ECDL) erworben werden, der zum Nachweis von grundlegenden IT-Kenntnissen dient und die Vermittlungschancen am Arbeitsmarkt signifikant erhöht. Am Landesbildungszentrum für Blinde wird der ECDL Start parallel oder integriert in der Ausbildung angeboten. Die Prüfungen erfolgen in ausgewählten Modulen (z. B. Word und Excel), die individuell, d. h. in selbst festgelegter Reihenfolge abgelegt werden, wobei insbesondere die Barrierefreiheit der Materialien im Fokus der Betrachtungen steht. Wenn alle Module bestanden sind, erhalten die Auszubildenden das international anerkannte Zertifikat ECDL Start.

Die Berufsausbildung zur Fachpraktikerin/zum Fachpraktiker für Bürokommunikation erfolgt am Landesbildungszentrum für Blinde durch den Einsatz blinden- und sehbehindertenspezifischer Hilfsmittel und der Vermittlung entsprechender Techniken. Hierzu gehört u. a. eine individualisierte Arbeitsplatzausstattung (PC mit z. B. Vergrößerungssoftware, Sprachausgabe, Braillezeile, Bildschirmlesegerät, Arbeitsplatzleuchte etc.) sowie die Benutzung von Tastaturbefehlen zur sichern Anwendung von Informations- und Kommunikationstechniken (z. B. Anwendersoftware, Recherchen im Internet, Versenden von E-Mails etc.).

Die Übungsfirma „LaserTec GmbH" ermöglicht den Auszubildenden kaufmännisches Handeln und Denken unmittelbar zu erleben und zu reflektieren und ist somit zentraler Bestandteil der praktischen Ausbildung.

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Frau Anja Scharnhorst

Koordinatorin der Beruflichen Bildung
Bleekstr. 22
30559 Hannover
Tel: 0511 5247-250

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